Unterstützt werden
Wer wird mit Beiträgen aus dem ZFG-Fonds unterstützt?
- Bedürftige Gehörlose und Schwerhörige, die in der Zentralschweiz leben: für Aus- und Weiterbildung, berufliche und soziale Integration, für Hilfsmittel etc.
- Veranstaltungen und Projekte von Hörbehindertenvereinen aus der Zentralschweiz
- Projekte der BFSUG ZS
Beispiele zur bisherigen Unterstützung finden Sie in unseren Tätigkeitsberichten.
Gesuche an uns
Gesuche um finanzielle Unterstützung können mit dem offiziellen Formular eingereicht werden. Zuständig für die Behandlung des Gesuchs ist die Stellenleitung der Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Zentralschweiz BFSUG ZS. Mit Empfehlung wird das Formular weitergeleitet an eine Kommission, bestehend aus Fachpersonen und Betroffenen (ZFG-Kommission), welche die mögliche Unterstützung berät und beschliesst.
Vorgehen:
- Füllen Sie das entsprechende Formular vollständig aus, inkl. Beilagen.
- Drucken Sie das Formular aus.
- Unterschreiben Sie das Formular.
- Senden Sie das Formular mit allen Beilagen per Post an:
ZFG
c/o BFSUG Zentralschweiz
Horwerstrasse 81
6005 Luzern
Antragsformular Gesuch an ZFG-Fonds Einzelpersonen:
Antragsformular Gesuch an ZFG-Fonds Organisationen:
Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars
Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars brauchen, melden Sie sich bei der Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Zentralschweiz:
041 317 31 10 oder